JA zum Spitalgesetz – Gesundheit für alle!

Das revidierte Spitalgesetz ist notwendig

Volksabstimmung vom 18. Mai 2025

Die Umsetzung der Entscheide der früheren Regierung, des Spitalrates und der Geschäftsleitung des Luzerner Kantonsspital (LUKS) hätten dazu geführt, dass die medizinische Grund- und Notfallversorgung nicht mehr an allen Spitalstandorten gesichert gewesen wäre. Vertreterinnen und Vertreter von FDP.Die Liberalen, Grüne, Mitte, SP und SVP haben deshalb je eine parlamentarische Einzelinitiative eingereicht. Darin haben sie gefordert, dass an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen ein Spital mit mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung angeboten wird.

Ohne gesetzliche Regelung der Grund- und Notfallversorgung bestände für keinen der Spitalstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen eine ausreichende Garantie. Die von der Gesundheitskommission (GASK) erarbeitete und vom Kantonsrat beschlossene Revision des Spitalgesetzes schafft diese Sicherheit und bringt das verloren gegangene Vertrauen zurück. Das Gesetz ist die beste Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung des vom Kantonsrat einstimmig beschlossenen Gesundheitsberichts. Die berechtigten Anliegen der ganzen Kantonsbevölkerung werden berücksichtigt und es besteht genügend Spielraum, um künftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen und den Spitalbetrieb wirtschaftlich und zweckmässig zu führen.

Unser breit aufgestelltes, überparteiliches Unterstützungskomitee setzt sich für die Annahme des Gesetzes ein und empfiehlt den Luzernerinnen und Luzern zu Stadt und Land JA zu stimmen. Jeder Beitritt ins Komitee www.ja-zum-spitalgesetz.ch freut uns. Herzlichen Dank.

Co-Präsidium «JA zum Spitalgesetz»

Co-Präsidium

Ja zum Spitalgesetz

…weil die Ausbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten in den Regionalspitälern bei der Rekrutierung von Hausärztinnen und Hausärzten eine entscheidende Rolle spielt.
…weil die geregelten Leistungen aus heutiger Sicht für die Grund- und Notfallversorgung notwendig sind und in Zukunft angepasst werden können.
…weil es die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung unabhängig vom Wohnort für alle Luzernerinnen und Luzerner sichert.
… weil wir eine wohnortsnahe Grund- und Notfallversorgung an allen drei Standorten benötigen.
….weil mit unserer medizinischen Grundversorgung nicht spekuliert werden darf.
… weil der Regierungsrat den Leistungsauftrag der Spitäler jederzeit an die medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen kann.
… weil es die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung unabhängig vom Wohnort für alle Luzernerinnen und Luzerner sichert.
…weil es eine optimale Aufgabenteilung und Zusammenarbeit der Spitäler fördert.
… weil es eine integrierte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern ermöglicht.
…weil es Sicherheit schafft und verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnt.
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