JA zum Spitalgesetz – Gesundheit für alle!

Das revidierte Spitalgesetz ist notwendig

Volksabstimmung vom 18. Mai 2025

Die Umsetzung der Entscheide der früheren Regierung, des Spitalrates und der Geschäftsleitung des Luzerner Kantonsspital (LUKS) hätten dazu geführt, dass die medizinische Grund- und Notfallversorgung nicht mehr an allen Spitalstandorten gesichert gewesen wäre. Vertreterinnen und Vertreter von FDP.Die Liberalen, Grüne, Mitte, SP und SVP haben deshalb je eine parlamentarische Einzelinitiative eingereicht. Darin haben sie gefordert, dass an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen ein Spital mit mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung angeboten wird.

Ohne gesetzliche Regelung der Grund- und Notfallversorgung bestände für keinen der Spitalstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen eine ausreichende Garantie. Die von der Gesundheitskommission (GASK) erarbeitete und vom Kantonsrat beschlossene Revision des Spitalgesetzes schafft diese Sicherheit und bringt das verloren gegangene Vertrauen zurück. Das Gesetz ist die beste Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung des vom Kantonsrat einstimmig beschlossenen Gesundheitsberichts. Die berechtigten Anliegen der ganzen Kantonsbevölkerung werden berücksichtigt und es besteht genügend Spielraum, um künftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen und den Spitalbetrieb wirtschaftlich und zweckmässig zu führen.

Unser breit aufgestelltes, überparteiliches Unterstützungskomitee setzt sich für die Annahme des Gesetzes ein und empfiehlt den Luzernerinnen und Luzern zu Stadt und Land JA zu stimmen. Jeder Beitritt ins Komitee www.ja-zum-spitalgesetz.ch freut uns. Herzlichen Dank.

Co-Präsidium «JA zum Spitalgesetz»

Co-Präsidium

Ja zum Spitalgesetz

…weil Grundversorgung mehr ist als ein Zubringer zur Hochleistungsmedizin – sie ist das Fundament des Ganzen.
…weil alle drei Spitalstandorte für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung notwendig sind.
…weil alle drei Standorte des Luzerner Kantonsspitals versorgungsrelevant sind.
… weil es eine integrierte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern ermöglicht.
…weil es eine optimale Aufgabenteilung und Zusammenarbeit der Spitäler fördert.
… weil damit die medizinische Grundversorgung flächendeckend im ganzen Kanton gewährleistet wird.
….weil es eine bevölkerungsnahe integrierte Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern ermöglicht.
…weil alle drei Spitalstandorte für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung notwendig sind.
…weil damit die medizinische Grund- und Notfallversorgung für die ganze Kantonsbevölkerung gewährleistet wird.
….weil mit unserer medizinischen Grundversorgung nicht spekuliert werden darf.
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