
Unsere Argumente für ein JA
JA zum Spitalgesetz – Gesundheit für alle!Das Spitalgesetz schafft Sicherheit und Vertrauen
Gesundheit ist unser höchstes Gut. Die Bundesverfassung legt fest, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität sorgen müssen. Das revidierte Spitalgesetz setzt diese Forderung um und sichert die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung unabhängig vom Wohnort für die ganze Luzerner Bevölkerung. Damit wird die Versorgungssicherheit für alle gewährleistet und das verloren gegangene Vertrauen aufgrund von früheren Abbauplänen wieder hergestellt. Bei einem Nein droht ein Leistungsabbau, der den Service Public und damit die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet. Das überarbeitete Spitalgesetz ist der Schlüssel, um die medizinische Grundversorgung für die Luzerner Bevölkerung auch in Zukunft zu sichern. Zudem schafft es die Grundlage für eine transparente Finanzierung.
Alle drei Standorte des Luzerner Kantonsspitals LUKS sind versorgungsrelevant
Der Kanton Luzern betreibt schon heute nur diejenigen Spitalstandorte, die für eine bedarfsgerechte und effiziente Gesundheitsversorgung notwendig sind. Die Spitaldichte im Kanton Luzern ist im schweizweiten Vergleich unterdurchschnittlich. Luzern, Sursee und Wolhusen sind für die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung des gesamten Kantons essenziell. Die Zusammenarbeit der drei Spitalstandorte mit den Hausärztinnen und Hausärzten ist entscheidend für die Sicherstellung einer flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung. Das im Spitalgesetz vorgesehene Leistungsangebot der drei LUKS-Standorte mit den Bereichen Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe/Gynäkologie, Anästhesie, Intermediate Care (IMC) sowie interdisziplinäre Notfallversorgung deckt den ausgewiesenen Bedarf ab.
Die Flexibilität für eine dynamische Weiterentwicklung ist gewährleistet
Das Gesundheitswesen entwickelt sich sehr dynamisch. Die im revidierten Spitalgesetz festgelegten Rahmenbedingungen sichern die zukunftsorientierte Anpassung an die künftigen Entwicklungen. Nichts wird auf Jahre hinaus zementiert – im Gegenteil: Der Regierungsrat kann den Leistungsauftrag der Spitäler jederzeit an die medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Der medizinische Fortschritt und Aspekte der Personalplanung werden dabei berücksichtigt. Das LUKS hat die Möglichkeit, Impulse für Anpassungen im Leistungsangebot zu geben, die anschliessend von der Luzerner Regierung beschlossen werden können.
Das Spitalgesetz fördert eine optimale Aufgabenteilung und Zusammenarbeit
Mit der einstimmigen Annahme des Planungsberichts Gesundheitsversorgung im Dezember 2024 hat der Luzerner Kantonsrat die integrierte Versorgung als Leitbild für die Zukunft des Gesundheitswesens festgelegt. Um die integrierte Versorgung im Kanton Luzern voranzutreiben, sind regionale Netzwerke notwendig, bei denen Hausarztpraxen, Spitex und Pflegeheime mit den Spitälern eng zusammenarbeiten. Das LUKS mit den drei Standorten verfügt über beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung dieser zukunftsorientieren Gesundheitspolitik. Die spezialisierte medizinische Versorgung erfolgt dabei auch in Zukunft am Zentrumsspital in der Stadt Luzern. Die Regionalspitäler in Sursee und Wolhusen konzentrieren sich weiterhin auf die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung und versorgen so die Bevölkerung wohnortsnah. Zudem entlasten die Regionalspitäler das Zentrumsspital, indem sie Kapazitätsspitzen auffangen und gewährleisten, dass im Zentrum ausreichend Kapazitäten für komplexe Fälle und spezialisierte Eingriffe bereitstehen.
Ausbildungs- und Arbeitsplätze erhalten
Das im Gesetz verankerte Leistungsangebot für die Grund- und Notfallversorgung bildet die Grundlage dafür, dass die Regionalspitäler Sursee und Wolhusen ihre erfolgreichen Ausbildungsprogramme für Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal fortsetzen können. Ein Nein zum Spitalgesetz würde diese Bestrebungen gefährden – mit verheerenden Folgen angesichts des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Schon heute spielt die Ausbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten, insbesondere in ländlichen Regionen, eine zentrale Rolle bei der Rekrutierung von Hausärztinnen und Hausärzten. Die drei LUKS-Spitäler bieten mit ihrem jeweils eigenen Betriebsklima ideale Bedingungen, um motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte langfristig zu binden. Mit über 8’000 Beschäftigten zählen sie zu den grössten Arbeitgebern der Zentralschweiz und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität des Kantons.